Die christliche Bestattung

Die traditionelle, christliche Form der Bestattung ist die Erdbestattung. Der Körper des / der Verstorbenen wird in einem Sarg der Erde übergeben. Während einer Ruhefrist von 20 bis 30 Jahren vergeht der Körper.

Bei der Feuerbestattung wird der Körper eingeäschert und mit einer Urne in einer Urnengrabstelle beigesetzt oder auf See versenkt. Nach den unterschiedlich gültigen Gesetzen muss die Einäscherung entweder vom Verstorbenen schriftlich gewünscht worden sein oder durch berechtigte Verwandte schriftlich angeordnet werden. Das Gleiche gilt auch für die Urnenbeisetzung auf See (Seebestattung).

Fragen zur Bestattung

Kann ich, wenn ich aus der Kirche ausgetreten bin, trotzdem kirchlich beerdigt werden?
Das ist grundsätzlich nicht möglich. Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit auch, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Stattdessen kann ein Redner eine Trauerfeier durchführen. Die Kosten für den Redner müssen Sie selbst bezahlen. Die Bestattung gilt dann aber nicht als kirchliche Bestattung.

Mein Familienmitglied ist nicht in der Kirche gewesen. Kann ich eine kirchliche Bestattung wünschen?
In jedem Fall ist der Wille des Verstorbenen zu achten und zu respektieren. In der Regel möchte derjenige, der aus der Kirche ausgetreten ist, auch nicht kirchlich bestattet werden. Ausnahmen sind daher nur in seelsorgerlich begründeten Fällen möglich und liegen in der Verantwortung und dem Ermessen der einzelnen Pfarrerin / des einzelnen Pfarrers.

Kann man nach einem Selbstmord kirchlich bestattet werden?
Ja, ein Selbstmord ist heute kein Hinderungsgrund mehr für eine kirchliche Bestattung. Früher wurde im Falle einer Selbsttötung die kirchliche Bestattung verweigert.

Unser Kind ist vor der Taufe gestorben. Kann es kirchlich bestattet werden?
Ja, ein nicht getauftes Kind kann selbstverständlich kirchlich bestattet werden. Ebenso kann auch ein totgeborenes Kind auf Wunsch der Eltern mit einer kirchlichen Trauerfeier bestattet werden.